Die kurze Antwort

Viele ältere Einzelraumfeuerungsanlagen mussten abhängig vom Datum auf dem Typenschild bereits nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Weiterbetrieb kann möglich sein, wenn die gesetzlichen Grenzwerte nachgewiesen werden oder eine Ausnahme greift. Verbindlich beurteilt den konkreten Ofen der zuständige Schornsteinfeger.

Seit Ende 2024 ist die letzte allgemeine Übergangsfrist der 1. BImSchV für bestimmte ältere Feuerstätten abgelaufen. Das bedeutet jedoch nicht, dass pauschal jeder ältere Ofen verboten ist. Der richtige Weg beginnt mit Typenschild, Unterlagen und einer Einzelfallprüfung.

Schritt 1: Typenschild finden

Das Typenschild sitzt je nach Modell an der Rückseite, im Holzfach, hinter einer Verkleidung oder nahe der Tür. Fotografieren Sie Hersteller, Modell, Nennwärmeleistung und das Datum. Ist kein Datum feststellbar, gelten besondere Zuordnungsregeln; das sollte mit dem Schornsteinfeger geklärt werden.

Schritt 2: Grenzwerte und Nachweis prüfen

Für bestimmte vor dem 22. März 2010 errichtete Einzelraumfeuerungsanlagen nennt § 26 der 1. BImSchV für den Weiterbetrieb Grenzwerte von 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter. Der Nachweis kann unter anderem über eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder eine Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk erfolgen.

Keine Rechtsberatung: Fristen, Anlagentyp, Errichtungszeitpunkt, Nachweise und Ausnahmen müssen für die konkrete Feuerstätte geprüft werden. Dieser Beitrag ersetzt keine behördliche oder schornsteinfegerfachliche Entscheidung.

Schritt 3: Trifft eine Ausnahme zu?

Die Verordnung enthält Ausnahmen, unter anderem für bestimmte historische Öfen, offene Kamine, Grundöfen und einzelne Feuerstätten in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlage erfolgt. Ob die Voraussetzungen wirklich vorliegen, sollte nicht anhand eines Online-Checks entschieden werden.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Ofen nicht bleiben darf?

1. Austausch gegen eine moderne Feuerstätte

Ein Austausch eröffnet die Möglichkeit, Leistung, Bedienung und Gestaltung neu auf den Raum abzustimmen. Wichtig ist: Auch ein neues Gerät braucht einen geeigneten Schornstein, passende Verbrennungsluft und die Abnahme vor der ersten Nutzung.

2. Nachrüstung

Je nach Feuerstätte kann eine technische Nachrüstung grundsätzlich in Betracht kommen. Ob sie zugelassen, technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist, hängt vom jeweiligen Modell und den verfügbaren Systemen ab. Ein pauschales Versprechen wäre unseriös.

3. Stilllegung

Wenn weder Nachweis noch Ausnahme oder geeignete Nachrüstung vorliegen, kann die Feuerstätte außer Betrieb genommen werden müssen. Klären Sie auch hier die formalen Schritte mit dem Schornsteinfeger.

Was Sie zum Beratungstermin mitbringen sollten

  • Foto des Typenschilds
  • Gesamtfotos von Ofen, Rauchrohr und Aufstellraum
  • vorhandene Herstellerunterlagen oder Prüfbescheinigung
  • letzten Feuerstättenbescheid, sofern zur Hand
  • Ihre Wünsche an Design, Nutzung und Wärmeleistung

Warum ein Austausch mehr als ein Gerätetausch ist

Ein neuer Ofen sollte nicht automatisch dieselbe Leistung wie der alte haben. Gebäude können inzwischen gedämmt, Fenster getauscht oder Räume geöffnet worden sein. Deshalb wird die heutige Wohnsituation neu betrachtet. Unsere 9-Punkte-Checkliste zeigt, welche Fragen zusätzlich wichtig sind.

Quellen & weiterführende Informationen

Informationsstand: 20. August 2026. Änderungen und die Beurteilung des Einzelfalls bleiben vorbehalten.

Alten Ofen sinnvoll ersetzen?

Mit Typenschildfoto und Raumbildern können wir das Projekt im Kaminstudio vorbereiten und moderne HARK Modelle vergleichen.

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